Wir vertreten Sie auch auf dem Gebiet des gesamten Verkehrsrechts. Dies bedeutet nicht nur in verkehrsrechtstrafrechtlichen Verfahren, wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht etc. sondern auch in Bußgeldverfahren wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß etc.
Gerade in Bußgeldverfahren verfügen wir über eine jahrelange Erfahrung bei der Verteidigung gegen sog. Blitzer (Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessgeräte). Hierbei ist es wichtig, die technischen Abläufe der einzelnen Messgeräte genau zu kennen, um möglicher Messfehler identifizieren zu können.
Wir übernehmen für Sie auch die gesamte Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall:
Regelmäßig versucht die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten eines Unfalls dazu zu bringen, den Schaden selbst zu regulieren. Dabei wird dann ein Gutachter der Versicherung eingeschaltet und es werden weitere versicherungsinterne „Regulierungsmechanismen“ in Gang gesetzt. Dabei sollte klar sein, dass die Versicherung nun mal der Gegner ist und in erster Linie im eignen wirtschaftlichen Interesse handelt.
Nur durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht gehen Sie sicher, dass Sie nach einem Verkehrsunfall auch das bekommen, was Ihnen zusteht. Und das ist meist mehr als Ihnen die Gegenseite zu Beginn vorrechnet
Verkehrsrechtliche Tätigkeitsbereiche sind u.a.:
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Rotlicht, Unfallregulierung …
Im Arbeitsrecht sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kurzarbeit, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub...
Im Ausländerrecht unterstützen wir sie in folgenden Bereichen:
Vertriebenenrecht (BVFG), Familiennachzug, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung