Das Familienrecht ist eine komplexe Materie, die längst nicht von jedem Rechtsanwalt beherrscht wird. Gerade Unterhalts- und Zugewinnberechnungen sind meist so kompliziert, dass dies nur von Spezialisten durchgeführt werden kann.
Oftmals ist einem der Beteiligten gar nicht bewusst, dass er Ansprüche hat bzw. wie er sie durchsetzen kann. Auch das Internet ist hier kein guter Ratgeber, da hier nur (unabhängig vom Einzelfall mit seinen vielfältigen Facetten) allgemeine Rechtsansichten und Berechnungen angestellt werden. Sobald sich jedoch nur eine Berechnungsgrundlage ändert, entsteht bereits ein Anspruch oder geht damit verloren.
Nicht zuletzt sind die Schnittstellen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Steuerrecht, Sozialrecht oder dem Ausländerrecht zu beachten, damit keine nicht mehr zu korrigierenden Rechtsnachteile entstehen.
Nur ein Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen im Familienrecht kann solche Herausforderungen im bestmöglichen Interesse seiner Mandanten lösen.
Besonders ein Fachanwalt im Familienrecht, der, um diesen Titel verliehen zu bekommen, eine spezielle Fachanwaltsprüfung durch Bestehen von Klausuren und zahlreiche bereits bearbeitete Familienrechtsfälle sowie jährliche Fortbildungen der örtlichen Rechtsanwaltskammer nachweisen muss, ist solchen Herausforderungen gewachsen.
Herr Rechtsanwalt Waisbuch ist als Fachanwalt für Familienrecht bereits seit Jahren mit komplexen familienrechtlichen Mandanten konfrontiert. Dabei wird zu Beginn des Mandats im Rahmen einer ausführlichen Beratung die rechtliche Situation des Klienten analysiert und die weiteren Schritte besprochen. Es wird nicht nur auf die Erfolgsaussichten Wert gelegt, sondern es werden auch stets die Verfahrenskosten beachtet.
Seit Jahren ist Herr Rechtsanwalt Waisbuch auch als Verfahrensbeistand (sog. Anwalt des Kindes) tätig. Regelmäßig werden im Rahmen von Sorge- und Umgangsverfahren Verfahrensbeistände von den Gerichten bestellt, um die Interessen der Kinder in einem familiengerichtlichen Gerichtsverfahren zu vertreten.
In diesen Bereichen des Familienrechts sind wir tätig:
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Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Zugewinn, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Verfahrensbeistand, Ehevertrag…